Fortbildung für Führungskräfte und Ordnungsamt

06.10.2014, 17:27 Uhr, geschrieben von Thomas Weege in Aktuelles »

Die Arbeitswoche begann für die meisten Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Norden in dieser Woche einen Tag später. Am Montag nahmen sie im Norder Hilfeleistungszentrum an einer ganztägigen Fortbildung für Einsatzrecht teil. Weitere Führungskräfte aus den Nachbargemeinden Hage, Dornum, Großheide und Brookmerland hatten sich angeschlossen, ebenso Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den für die Feuerwehr zuständigen Ordnungsämtern.

Die rund 30-köpfige Gruppe wurde von Karsten Kreutzberg, Referent an verschiedenen Instituten und ehemaliger Verwaltungsmitarbeiter der Berufsfeuerwehr Braunschweig geschult.

Der Verwaltungsfachmann kennt sich bestens mit den für die Feuerwehren relevanten Gesetzen aus. Für die Feuerwehrführungskräfte sind die Gesetze die wichtigste Basis für ihr alltägliches Handeln, besonders wenn sie als Einsatzleiter die gesamte Verantwortung für einen Feuerwehreinsatz tragen müssen. Hierbei müssen sie den Rechtsrahmen in dem sie sich bewegen genauestens kennen und anwenden. Auch bei der Unterstützung anderer Behörden bei der Erfüllung derer Aufgaben, hat die Feuerwehr einiges zu beachten.

Besonders heikel wird es für die Feuerwehrleute immer dann, wenn sie zum Zwecke ihrer Aufgabenerfüllung Grundrechte eines oder mehrerer Bürger einschränken muss. Das kann beispielweise der Fall sein, wenn Personen von einem Ort verwiesen oder Wohnräume betreten werden müssen. Hier gibt das Niedersächsische Brandschutzgesetz sowie das Niedersächsische Gesetz über die Sicherheit und Ordnung den Einsatzkräften die nötige Rechtssicherheit.

Ein ebenso wichtiger Punkt aus dem Feuerwehralltag ist die Einsatzabrechnung. Der Gesetzgeber hat den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, ihre finanziellen Aufwendungen für die Feuerwehren über eine Gebührenordnung zu refinanzieren. Fehlalarme von Brandmeldeanlagen sowie die Beseitigung von Sturm- und Ölschäden sind so einigen Fällen gebührenpflichtig. Da die meisten Einsätze jedoch unentgeltliche Pflichtaufgaben der Feuerwehren sind, ist die Abrechnung nur bedingt möglich. Um die berechtigten finanziellen Interessen der Kommunen zu wahren, müssen die Feuerwehren hier einiges zu beachten. Hier ging Karsten Kreutzberg auf die besondere Bedeutung der Einsatzdokumentation und das dazugehörige Berichtswesen ein.

Das Ordnungsamtspersonal bekam von ihm noch wichtige Hinweise zur Verfassung einer Gebührenordnung und der Erstellung von Gebührenbescheiden. Genau hier endete für die Norder Feuerwehrleute der theoretische Teil. Die Meldeempfänger ertönten und die Einsatzkräfte mussten zu einem gemeldeten Saunabrand ausrücken (wir berichteten).

Pünktlich zum Seminarende kamen alle Teilnehmer wieder zusammen. Auch wenn Feuerwehrleute lieber zupacken und die vom Bürger erwartete Hilfe leisten ohne dabei an Gesetzestexte zu denken, erkannten die Teilnehmer die Notwendigkeit von Vorschriften. Sie geben einen klaren Handlungs- und Ermessensspielraum vor, der die Arbeit der Feuerwehren in gewisser Art und Weise erleichtert.

Fortbildung, 06.10.2014

Fortbildung, 06.10.2014

Fortbildung, 06.10.2014