Sondersignale
Bereits in früherer Zeit, an dem die Feuerwehr noch mit Handkarren und Pferdekutschen zum Einsatz fuhren, wurden die Menschen auf dem Einsatzweg mit Glocken, Mundtröten, Pfeifen und lauten Rufen auf das herannahende Fahrzeug aufmerksam gemacht. Genau wie heute bedeutete es: „Achtung, lasst uns vorbei!“. An diesem Prinzip hat sich bis heute eigentlich nur die Technik geändert. Neben einem Folgetonhorn (ugs. „Martinshorn“) sind heute sämtliche Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr zusätzlich mit Blaulicht ausgestattet. Gemeinsam genutzt gewähren Blaulicht und Folgetonhorn dem Fahrzeug Wegerechte (s.u.). Das heißt, alle anderen Verkehrsteilnehmer haben umgehend Platz zu machen.
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.
Auszug aus § 38 StVO
In Verbindung mit § 35 StVO (Sonderrechte) darf die Feuerwehr, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist, sich über die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hinwegsetzen.
Wie verhalte ich mich bei herannahenden Einsatzfahrzeugen?
Wichtig ist es, niemals unüberlegt zu handeln. Viele Verkehrsteilnehmer verhalten sich falsch, wenn sie ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignalen im Rückspiegel herannahen sehen. Beispielsweise kann plötzliches Abbremsen fatale Folgen, wie z.B. Auffahrunfälle haben. Deshalb ist es wichtig, einige Dinge zu beachten.
– Woher kommt das Einsatzfahrzeug?
– Wie breit ist es? Kommt es sicher an mir vorbei, wenn ich rechts ranfahre? (Gegenverkehr und Straßenbebauungen, z.B. Verkehrsinseln beachten!)- Wohin will es? Versperre ich Straßeneinfahrten? (möglicherweise gesetzten Blinker beachten)
– Oft ist es hilfreich, dem Einsatzfahrzeug mit gesetzter Warnblinkanlage zu signalisieren: „Alles klar, ich habe euch gesehen und mache Platz.“
Warum aber auch nachts, wenn fast niemand mehr unterwegs ist?
Es ist halb 3 mitten in der Nacht. Sie schlafen tief und fest. Plötzlich: Lauter Lärm durch ein Einsatzfahrzeug. Möglicherweise regen Sie sich nun auf und fragen sich, „Warum müssen die selbst bloß so einen Krach machen?!“. Das ist verständlich, aber Sie sollten dabei bedenken, dass Sonder- und Wegerechte niemals grundlos in Anspruch genommen werden, die Einsatzkräfte bis vor wenigen Minuten auch noch geschlafen haben und am nächsten Morgen in der Regel auch zur Arbeit müssen – genau wie Sie!
Nur mit eingeschaltem Blaulicht UND Einsatzhorn können Wegerechte in Anspruch genommen werden. Ansonsten kann es unter Umständen zu Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmer kommen, da diese das herannahende Fahrzeug möglicherweise gar nicht bemerken. Wer rechnet denn auch schon mitten in der Nacht mit einem tonnenschweren LKW, der mit erhöhter Geschwindigkeit auf dem Weg zu einem Einsatz ist?!
Also sehen Sie es positiv: Ist das Fahrzeug an Ihrem Haus vorbei, lässt der „Lärm“ nach und Sie können sich unbesorgt wieder umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die auf dem Weg zum Einsatz sind, haben wahrscheinlich in den nächsten Stunden keine Gelegenheit dazu und machen diesen „Krach“ immerhin nicht, um andere zu ärgern, sondern um zu helfen! Schließlich möchte doch sicherlich jeder, dass ihm möglichst schnell geholfen wird.