Rauch(warn)melder; Pflicht in Niedersachsen
Der Einsatz am 23.07.2012 hat wieder einmal gezeigt wie wichtig Rauchmelder sind. In Niedersachsen werden Rauchmelder jetzt auch zur Pflicht. Mit der Neufassung der Nds. Bauordnung (NBauO) vom 03.04.2012 treten folgende Regelungen in Kraft (§ 44 (5) NBauO): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen die bis zum 31.10.2012 errichtet oder genehmigt sind müssen die Rauchwarnmelder bis zum 31.12.2015 nachrüsten. Verantwortlich für die Ausstattung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern ist der jeweilige Eigentümer, für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft derjenige der die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausübt (Mieter, Pächter usw.).