Zwei Fehlalarme durch Handwerker

17.10.2024, 12:47 Uhr, geschrieben von Thomas Weege in Einsätze » Einsätze 2024 »

Der Verdienst zweier Handwerksbetriebe dürfte am Donnerstag bei der Abarbeitung ihrer Aufträge in Norden empfindlich geschmälert worden sein. Gleich zwei Mal haben an dem Tag nämlich Handwerker mit staubintensiven Arbeiten unnötige Feuerwehreinsätze ausgelöst. Am Morgen löste als erstes die automatische Brandmeldeanlage eines Produktionsbetriebs im Gewerbegebiet Leegmoor aus. Schnell stand fest, dass Handwerker im Freien Staub erzeugt hatten, welcher durch ein Lüftungsgitter ins Gebäudeinnere gezogen war. Dort reagierte ein Rauchmelder. Immerhin kann man den Arbeitern zu Gute halten, dass sie zuvor sämtliche Gebäudeöffnungen abgeklebt hatten. Ein Gitter hatten sie jedoch vergessen.

Am Mittag lautete für die Norder Feuerwehr Norden dann erneut das Einsatzstichwort „Brandmeldeanlage“. Diesmal war das Einsatzobjekt ein Bankinstitut auf dem Neuen Weg. Auch hier hatten Handwerker eine Staubentwicklung verursacht. Sie hatten den Rauchmelder in ihrem Arbeitsbereich übersehen.

Da diese Art von Fehlalarmen nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz gebührenpflichtig sind, erhalten die Objektbetreiber demnächst einen Gebührenbescheid von der Stadt Norden. Als Träger der Feuerwehr erhebt sie nach einer Gebührensatzung rund 420 Euro für einen solchen Fehlalarm. Den Betrag können sich die Betreiber gegebenenfalls vom Verursacher des Fehlalarms erstatten lassen. Weitere Kosten können durch den Austausch der staubverschmutzten Rauchmelder entstehen.

Immer wieder kommt es zu derartigen Einsätzen. Die Feuerwehr Norden fordert daher Handwerker auf, vor Beginn staubintensiver Arbeiten, dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten wie Bohren, Schleifen und Trennen, den Arbeitsbereich auf Rauchmelder zu prüfen. Am besten meldet man seine Arbeiten im Vorfeld bei einem Gebäudeverantwortlichen an und begeht diesen gemeinsam. Die empfindlichen Brandmelder sollten im Bedarfsfall durch eine in die Brandmeldeanlage eingewiesene Person für die Dauer der Arbeiten deaktiviert und abgedeckt werden. Eine sorgfältige Arbeitsvorbereitung kann so unnötige und für alle Beteiligten ärgerlichen Fehlalarme vermeiden.