Über uns
Die Freiwillige Feuerwehr Norden ist eine Einrichtung der Stadt Norden. Sie erfüllt die der Stadt Norden nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) obliegenden Aufgaben. Dazu zählen der (abwehrende) Brandschutz und Hilfeleistungen. Die Stadt Norden hat dazu u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Freiwillige Feuerwehr Norden ist eine Schwerpunktfeuerwehr gemäß Feuerwehrverordnung (FwVO).
Wie der Name möglicherweise schon vermuten lässt, besteht die Freiwillige Feuerwehr in Norden ausschließlich aus ehrenamtlichen Kräften, die alle unentgeltlich tätig sind. In Norden existiert wie in den meisten Städten und Gemeinden in Deutschland keine Berufsfeuerwehr. In Zahlen gesehen gibt es in gut 100 Städten eine kommunale Berufsfeuerwehr. Demgegenüber stehen ca. 24.000 Freiwillige Feuerwehren, die zusammen mit sporadisch auftretenden Pflichtfeuerwehren den Brandschutz sicherstellen. Pflichtfeuerwehren kommen zustande, wenn der Brandschutz nicht durch eine Freiwillige Feuerwehr zustande kommen kann. Die Mitglieder werden dann aus der dienstfähigen Bevölkerung verpflichtet.
Wie wir immer wieder feststellen müssen besteht in Teilen der Bevölkerung dennoch die Vermutung, dass im Feuerwehrhaus einige Feuerwehrleute sitzen und darauf warten, dass es „losgeht“. Das trifft nicht zu! Sobald eine Alarmierungerfolgt, müssen die Mitglieder der Einsatzabteilung sich zunächst zum Feuerwehrhausbegeben. Das kann vom Arbeitsplatz, von zu Hause oder von einer anderen Stelle aus sein – je nachdem wo sie sich gerade befinden. Im Feuerwehrhaus rüsten sich die Mitglieder dann mit der Einsatzkleidung aus und besetzen entsprechend dem Einsatzauftrag die jeweiligen Fahrzeuge. Die Mitglieder der Einsatzabteilung sind übrigens nach dem NBrandSchG verpflichtet, an Einsätzen und am Ausbildungsdienst teilzunehmen. Ihnen dürfen aus dieser Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Ebenso sind Arbeitgeber und Dienstherren nach dem NBrandSchG verpflichtet, Mitglieder der Einsatzabteilung bei Einsätzen während der Arbeitszeit von der Arbeits- oder Dienstleistung freizustellen.
Häufig wird auch die Frage nach den Kosten für einen Feuerwehreinsatz gestellt. Grundsätzlich sind Einsätze bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich. Es gibt aber auch sog. entgeltliche Pflichtaufgaben, z. B. das Stellen einer Brandsicherheitswache und gebührenpflichtige, freiwillige Leistungen, wie etwa die Beseitigung von Ölschäden, bei denen der Kosten- bzw. Gebührenschuldner die Leistungen der Feuerwehr bezahlen muss.
Weitere Informationen finden Sie im linken Menübereich.